Abschaffung von Kinderreisepässen ab 2024!
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ab 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt oder vorhandene verlängert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf der Homepage des Bundesinnenministeriums Informationen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2
Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
- maximal 12 Monate gültig
- kein elektronischer Chip
-> schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein
- werden teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert
- Aufwand der Eltern und der Verwaltung für regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung wird vermieden
Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein. Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise ).
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).