Neue Regelungen ab Mai 2025 zur Lichtbildern im Ausweisdokument
icon.crdate26.05.2025
Bitte beachten: Biometrische Passbilder für Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel werden zukünftig digital an die zuständigen Behörden übermittelt. Fotodienstleistende sollten sich rechtzeitig bei einem zertifizierten Cloud-Service registrieren, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.
Biometrische Passbilder für Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel werden zukünftig digital an die zuständigen Behörden übermittelt. Fotodienstleistende sollten sich rechtzeitig bei einem zertifizierten Cloud-Service registrieren, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.
Hintergrund der neuen Regelungen:
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Veränderungen für Fotodienstleistende:
Für Fotodienstleistende bedeuten die neuen Regelungen, dass Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ausschließlich digital aufgenommen und über einen zertifizierten Cloud-Service an die zuständige Behörde übermittelt werden dürfen.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten. Die digitale Lichtbildaufnahme in den Behörden wird unter anderem mit dem PointID® System durchgeführt. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 6 Euro pro Dokument an.
Genanntes PointID® Gerät wurde aktuell noch nicht durch die Bundesdruckerei an die Stadt Forchtenberg ausgehändigt. Die Lieferzeit kann durch die hohe Auftragslage bis August variieren. Wir informieren Sie umgehend, wenn sich diesbezüglich Änderungen ergeben.
Ablauf des neuen Prozesses für Fotodienstleistende:
Haben sich Fotodienstleistende für den Cloud-Service registriert, gestaltet sich der neue Ablauf wie folgt:
1. Der registrierte Fotodienstleistende nimmt das biometrische Lichtbild digital auf und lädt es verschlüsselt mithilfe seiner Zugangsdaten in die sichere Cloud hoch.
2. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und vom Fotodienstleistenden als Ausdruck an die abgelichtete Person übergeben.
3. Die antragstellende Person legt diesen Ausdruck bei der zuständigen Behörde vor, die das Bild aus der sicheren Cloud herunterlädt.
Bei Fragen oder Anliegen dazu wenden Sie sich gerne an uns:
Telefonnummer: 07947 9111 0
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