Ehepaare
Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Vertiefende Informationen
Wenn Sie heiraten möchten, bietet Ihnen die Lebenslage "Der Bund fürs Leben" nähere Informationen. Dort erfahren Sie Wissenswertes rund um die Planung, die Eheschließung selbst und was Sie nach der Heirat erledigen müssen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Welchen Unterschied macht es, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht, wenn Sie als Eltern zusammen leben?" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Leistungen
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Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
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Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
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Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
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Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Justizministerium haben ihn am 04.08.2017 freigegeben.