Landtagswahl Baden-Württemberg
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundvoraussetzung jeder Demokratie. Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihrer Stimme die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen. An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Die Wahlperiode des am 13. März 2016 gewählten 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Die Neuwahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden.
Die Landesregierung hat am 24. März 2020 den 14. März 2021 als Wahltag für die Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg bestimmt.
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Die Wahlorgane
Die Wahlorgane
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Wahlergebnisse (Sitzverteilung)
Wahlergebnisse (Sitzverteilung)
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Wahlhandlung (Stimmabgabe)
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
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Was wird gewählt
Was wird gewählt
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Weitere Informationen und Links
Weitere Informationen und Links
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Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
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Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Vertiefende Informationen
- Internetseite des Innenministeriums: Landtagswahlen
- Internetseite des Innenministeriums: Informationen zur Landtagswahl 2021
- Landeszentrale für politische Bildung: Landtagswahlen;
Hier ist unter anderem die Broschüre „Einfach wählen gehen“ (in leichter Sprache) veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 20.04.2020 freigegeben.