Bau eines Wildgeheges anzeigen
Sie müssen den Bau und Standort des Wildgeheges melden, wenn Sie als Nutztiere halten wollen:
- Damwild
- Rotwild
- Sikawild
- Muffelwild
Hinweis: Für Gehege im Wald gibt es eigene Vorschriften: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Errichtung und Erweiterung von Gehegen im Wald (VwV Gehege).
Verfahrensablauf
Sie müssen der zuständigen Stelle melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Art der Tiere
- Zahl der Tiere
- Geschlecht der Tiere
- verantwortliche Person für die Haltung
- Sachkunde der verantwortlichen Person
- Gehegegröße
- Gehegeausgestaltung
Hinweis: Sie benötigen keine naturschutzrechtliche Genehmigung.
Fristen
Sie müssen spätestens vier Wochen vor Beginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die unteren Verwaltungsbehörden
Untere Verwaltungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 11.09.2012 freigegeben.