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Bau eines Wildgeheges anzeigen

Sie müssen den Bau und Standort des Wildgeheges melden, wenn Sie als Nutztiere halten wollen:

  • Damwild
  • Rotwild
  • Sikawild
  • Muffelwild

Hinweis: Für Gehege im Wald gibt es eigene Vorschriften.

Verfahrensablauf

Sie müssen den zuständigen Stellen melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten.

Hinweis: Sie müssen die Anzeige sowohl an die Untere Naturschutzbehörde als auch an die Untere Veterinärbehörde richten.

Fristen

Sie müssen spätestens vier Wochen vor Baubeginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten.

Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Art der Tiere
  • Zahl der Tiere
  • Geschlecht der Tiere
  • verantwortliche Person für die Haltung
  • Sachkunde der verantwortlichen Person
  • Gehegegröße
  • Gehegeausgestaltung

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die unteren Verwaltungsbehörden

Untere Verwaltungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Freigabevermerk

27.06.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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