Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen
Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.
Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie
- Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
- Prämiengutscheine ausstellen.
Für Ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.
Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.
Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.
Fristen
Sie können die Anerkennung jederzeit beantragen.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
schnellstmöglich
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Programmstelle Bildungsprämie im Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Vertiefende Informationen
- Prämiengutscheine
- Zuschüsse für Ihre Beratungstätigkeit
- www.bildungspraemie.info
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.08.2020 freigegeben.