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Sprachförderung Kolibri beantragen

Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf, die Kindertageseinrichtungen oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen besuchen, können Sprachfördermaßnahmen erhalten, die auf die alltagsintegrierte Sprachbildung aufbauen.

Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:

  • die Intensive Sprachförderung plus (ISF+) in Kleingruppen ab einem Alter von zwei Jahren und sieben Monaten gemäß Orientierungsrahmen zur Durchführung der Intensiven Sprachförderung plus, sowie
  • die Sprachförderung nach dem Rahmenplan „Singen-Bewegen-Sprechen im Kindergarten“ der SBS-Bildungskooperation für Kinder ab dem 3. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Rhythmik

Folgende Träger von Kindertageseinrichtungen können Zuwendungsempfänger sein:

  • kommunale Träger
  • kirchliche Träger
  • sonstige freie Träger
  • geeignete andere juristische Personen
  • geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
  • sowie bei der Sprachfördermaßnahme ISF+ die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen.

Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ können Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr und Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200 € bezuschusst werden.

Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS erhalten Sie pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200 € je Kindergartenjahr.

Verfahrensablauf

Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Träger der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der zuständigen Stelle (L-Bank) schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.

Dieser erhält über die Bewilligung oder die Ablehnung der Zuwendung einen Bescheid.

Fristen

30. November des jeweiligen Kalenderjahres.

Unterlagen

Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsaufkommen.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.02.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Infobereiche